WESER-DAMPFSCHLEPPSCHIFFFAHRTS-GESELLSCHAFT
Zur
Ausübung der Dampfschleppschifffahrt auf der Weser, und auf den mit ihr
zusammenhängenden Gewässern, hat sich nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 9.
November Achtzehnhundert Drei und Vierzig eine Actien-Gesellschaft auf
dreißigjährige Dauer gebildet, welche den Namen
Weser-Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft führt und ihren Sitz in der Stadt
Minden hat.
So lautete § 1 der Statuten der
Weser-Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft. In folgenden Paragrafen wird
festgelegt, Mitglied der Gesellschaft werden darf, der selbst Schifffahrt auf
der Weser betreibt oder daran beteiligt ist. Das dafür notwendige Grundkapital
wurde auf 100.000 Taler festgesetzt und aufgeteilt in Aktien zu je 100 Taler.
Die Weser-Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft gehörte
nicht zu den großen Flussdampfergesellschaften Deutschlands, dennoch hat die
1852 gegründete Gesellschaft in
wirtschaftsgeschichtlicher Hinsicht einen bedeutenden Anteil an der Entwicklung
der Weserschifffahrt. So kann sie für sich in
Anspruch nehmen, die regelmäßige Schleppdampfschifffahrt zwischen Bremen und
Minden im September 1854 eingeführt zu haben.
Doch schon der Verwaltungsbericht für das Jahr 1876
enthielt die Bemerkung: „Im Allgemeinen ist die Schiffahrt auf der Weser kein
lohnendes Geschäft mehr, obwohl die Mindener Gesellschaft den Schleppdienst bis
1877 allein ausgeübt hat“.