WESER-DAMPFSCHLEPPSCHIFFFAHRTS-GESELLSCHAFT

Zur Ausübung der Dampfschleppschifffahrt auf der Weser, und auf den mit ihr zusammenhängenden Gewässern, hat sich nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 9. November Achtzehnhundert Drei und Vierzig eine Actien-Gesellschaft auf dreißigjährige Dauer gebildet, welche den Namen Weser-Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft führt und ihren Sitz in der Stadt Minden hat. 

So lautete § 1 der Statuten der Weser-Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft. In folgenden Paragrafen wird festgelegt, Mitglied der Gesellschaft werden darf, der selbst Schifffahrt auf der Weser betreibt oder daran beteiligt ist. Das dafür notwendige Grundkapital wurde auf 100.000 Taler festgesetzt und aufgeteilt in Aktien zu je 100 Taler. 

Die Weser-Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft gehörte nicht zu den großen Flussdampfergesellschaften Deutschlands, dennoch hat die 1852 gegründete Gesellschaft in wirtschaftsgeschichtlicher Hinsicht einen bedeutenden Anteil an der Entwicklung der Weserschifffahrt. So kann sie für sich in Anspruch nehmen, die regelmäßige Schleppdampfschifffahrt zwischen Bremen und Minden im September 1854 eingeführt zu haben.

Doch schon der Verwaltungsbericht für das Jahr 1876 enthielt die Bemerkung: „Im Allgemeinen ist die Schiffahrt auf der Weser kein lohnendes Geschäft mehr, obwohl die Mindener Gesellschaft den Schleppdienst bis 1877 allein ausgeübt hat“. Bemerkenswert ist dieses Statement, da 1874 der Norddeutsche Lloyd die Weserschifffahrt aufgegeben hatte. Die Weser-Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft übernahm die Schiffe des Norddeutschen Lloyd mit dem bis zu diesem Zeitpunkt eine Schleppdienstgemeinschaft bestand. 1886 wurde die Gesellschaft zusammen mit der Firma Rocholl aus Bremen von der neu gegründeten Bremer Schleppschiffahrts-Gesellschaft übernommen. 

Weser Dampfschleppschifffahrt