Schiffsbriefe
Als Schiffsbrief wird auch ein Brief bezeichnet, der auf
einem Schiff geschrieben wurde oder mit Hilfe eines Schiffs den Empfänger
erreicht. Meines Erachtens sehr unglücklich, denn eigentlich handelt es sich
dabei doch eher um Schiffspost.
Der Schiffsbrief
dagegen ist eine Urkunde. Diese Urkunde bestätigt die Eintragung in das
Binnenschiffsregister. Diese Register werden von den Amtsgerichten geführt. In
Deutschland müssen alle Schiffe über 10 m³ ins Binnenschiffsregister
eingetragen werden.
Das Pendant dazu
ist das Schiffszertifikat. Beim
Schiffszertifikat handelt es sich um die Urkunde, die die Eintragung in das
Seeschiffsregister eines Staats bestätigt. Diese
Register werden in Deutschland bei einigen Amtsgerichten geführt. Die
Eintragung berechtigt zum Führen der jeweiligen Flagge des entsprechenden
Landes. Reeder und Verlader stehen damit unter dem völkerrechtlichen Schutz des
Landes. Einzutragen sind in Deutschland alle Seeschiffe mit einer Rumpflänge über
15m. Bei kleineren Schiffen ist die Eintragung freiwillig.
Ein Schiffsbrief ist also eine Art Fahrzeugbrief. Nun muss man nur noch für sich entscheiden, ob eine solche Urkunde als Wertpapiere bezeichnet werden kann. Im Folgenden habe ich meine kleine Sammlung in zwei Gruppen geteilt. In Gruppe 1 sind die Schiffsbriefe aus vielen Bundesländern in alphabetischer Reihenfolge ohne die Preussischen Schiffsbriefe. Diese finden sich in der zweiten Gruppe, da sich aus den Preussischen Schiffsbriefen über die Schiffsbriefe des Deutschen Reichs bis zu den Schiffsbriefen der Neuzeit ein sehr interessantes Bild der jüngeren deutschen Geschichte ergibt.
Preussen, Deutsches Reich, DDR, BRD